Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen mehrere Matratzenhersteller kam es im letzten Jahr zu einem Vergleich zwischen dem Bundeskartellamt und dem belgischen Matratzenhersteller “Recticel”. Die Belgier verpflichteten sich eine Geldbuße in Höhe von 8,2 Millionen Euro zu zahlen. Nunmehr ermittelt das Bundeskartellamt gegen drei weitere Herstellerfirmen. Grund der Ermittlungen ist der Verdacht von illegalen Geschäftspraktiken. So sollen die Matratzenhersteller über mehrere Jahre hinweg Druck auf Online-Händler ausgeübt haben, dass diese die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers nicht unterbieten sollen.

Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt erklärte im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen das sogenannte Matratzenkartell, dass Händler den Preis für ein bestimmtes Produkt für den Endkunden frei festlegen dürfen. Die Herstellerindustrie hingegen dürfe hierbei keinen Druck auf die Händler und deren Preisgestaltung ausüben.

Dies war jedoch nach Angaben des Bundeskartellamtes im Zeitraum zwischen 2005 und 2009 der Fall. Mehrere Matratzenhersteller drängten diverse Einzel- und Onlinehändler zur Einhaltung des vorgegebenen Mindestverkaufspreises. So drohten sie offenbar mit einem Lieferstopp, sollte dieser vorgegebene Preis nicht eingehalten werden. In der Wirtschaftswelt machte in diesem Zusammenhang alsbald das Wort Matratzenkartell die Runde.

Quelle: www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article131514451/Harte-Landung-fuer-Matratzenkartell.html